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Hausverwaltung

Einen großen Teil unseres Unternehmens nimmt die Sparte der Hausverwaltung ein. Hier bieten wir Ihnen eine technische und/oder kaufmännische Verwaltung Ihrer Immobilien an, egal ob Sie Eigentümer von einzelnen Wohnungen bzw. kompletten Immobilien sind. Aber auch bezüglich der Verwaltung vom Grundstückseigentum einer Eigentümergemeinschaft sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Dies sowohl im Rahmen der ordentlichen Hausverwaltung als auch im Bereich der Subverwaltung für Anlegermodelle.
Die Bestände für die Immobilienverwaltung sowohl für Wohn- als auch Gewerbeobjekte befinden sich im vogtländischen Raum.

Es werden sowohl von der TREUENER IMMOBILIEN und BAUTRÄGER GmbH selbst gebaute als auch Fremdobjekte verwaltet.

Sollten Sie Interesse an der Verwaltung Ihrer Liegenschaft durch die TREUENER IMMOBILIEN und BAUTRÄGER GmbH haben, setzen sie sich bitte mit Frau Strauß per Email oder per Telefon 037468 / 661-23 in Verbindung.

1. Eigentumsverwaltung

Der Eigentumsverwalter handelt im Namen und für Rechnung der Eigentümergemeinschaft, verwaltet deren Gemeinschaftseigentum und hat folgende Aufgaben zu erfüllen z. B.:

  • das Gemeinschaftseigentum in technischer, bestandshaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht zu verwalten
  • Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen (jährlich)
  • Ausarbeitung des Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung
  • notwendige Verträge abschließen (z. B. Versicherungs-, Wartungsverträge, ...)
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehr (Hausgeld, Instandhaltungsrückstellung)
  • Reparaturarbeiten veranlassen und überwachen

2. Hausverwaltung

Die Hausverwaltung handelt im Namen und für Rechnung des Vermieters und untergliedert sich in:

kaufmännische Verwaltung:

  • Schriftverkehr mit Behörden und Dritten (z. B. Mieter)
  • Abschließen von Verträgen (Miet-, Versicherungsverträge, ...)
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehr (Miete, BK-Vorauszahlung)
  • Abrechnung der BK eines Abrechnungsjahres für Mieter u. Vermieter

technische Verwaltung:

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen
  • Durchführung und Überprüfung von Schönheitsreparaturen
  • Anfertigen eines Übergabeprotokolls u. Durchführung der Wohnungsübergabe bzw. -abnahme