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EnEV - Beratung Gebäudemanagement und Energieeffizienz
Energieeffizienz ist ein Schlüsselthema der Zukunft und Energieeinsparung eine vorrangige politische, wirtschaftliche und technische Aufgabe. Aber bei uns als Hausverwalter rücken Fragen nach Wohnungen mit geringen Heizkosten immer mehr in den Brennpunkt. Energieeinsparverordnung (ENEV) Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) abgelöst hat. Grundlage der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Die erste EnEV wurde 2004 bereits durch eine EnEV-Novelle (EnEV 2004) ersetzt. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist eine erneute Novelle der EnEV erforderlich, die im Herbst 2007 in Kraft getreten ist. Vorschriften für den Gebäudebestand:
Vorschriften für die Errichtung neuer Gebäude: Hauptforderung an ein neu zu errichtendes Gebäude und dessen Heizanlage ist die Einhaltung des max. zulässigen Primärenergiebedarfes Zusätzlich darf der Transmissionswärmeverlust nicht den zulässigen Höchstwert überschreiten Durch die neuen Vorschriften ist bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel geworden. Auch der Energiebedarf von Altbauten wird auf Dauer nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der EnEV neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen rechnerisch deutlich weniger Heizenergie als nach dem früheren Recht. Dies kann erheblich zur Senkung der Wohnnebenkosten beitragen. Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen. Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) ermöglicht interessierten Eigentümern seit 2004 die Ausstellung eines freiwilligen dena-Energiepasses. Dieser "dena-Energiepass" kann jetzt schon als Marketinginstrument eingesetzt werden. Mit der EnEV 2007 wird die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon bei Kauf, Bau oder Anmietung der Energiebedarf und die damit verbundenen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden. Davon profitieren alle: Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungplanung sowie den Verkauf von Objekten. Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt. Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit. Weitere Informationen erhalten Sie unter : www.energieberatung-bachmann.de |